Taiwan: Einreise- & Zollvorschriften
Stand 17.10.2015
Allgemeine Reiseinformationen
Zuständige deutsche Auslandsvertretung
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan; deutsche Interessen werden in Taiwan wahrgenommen durch das
Deutsches Institut Taipei
33F, No. 7, Xinyi Rd., Section 5,
Taipei, 11049, Taiwan
Tel.: + 886 2 87 22 28 00
Fax: + 886 2 81 01 62 82
www.taipei.diplo.de
Naturkatastrophen
Taiwan liegt in einer der erdbebenreichsten Regionen der Erde. Im Jahresdurchschnitt werden Tausende von Beben zwischen Stärke 3 und 6 registriert, von denen aber im Allgemeinen nur fünf bis sechs auch in Taipei deutlich wahrgenommen werden (Stärke 3).
Taiwan wird regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Es kann wegen Taifunen immer wieder zu unvorhergesehenen und gefährlichen Situationen kommen. Bei geplanten Berg- und Radwanderungen sollten besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Das gilt vor allem während der Haupttaifunsaison von Juni bis Oktober. Taifunwarnungen werden auf der englischsprachigen Website des taiwanischen Wetteramts unter www.cwb.gov.tw/eng/ sowie ggf. im lokalen Rundfunk (englischer Radiosender ICRT 100,7 FM) und Fernsehen (nur chinesisch) verbreitet.
Badeunfälle
Aufgrund der sehr starken Strömungen wird zu besonderer Vorsicht beim unbeaufsichtigten Baden in den Binnengewässern und im Ozean geraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja; vor Einreise muss ein Visum bei der Taipei Vertretung eingeholt werden.
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein; anderenfalls wird die Einreise verweigert
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchsaufenthalte von bis zu 90 Tagen bei der Vorlage eines Reisepasses kein Visum, soweit bei der Einreise auf Nachfrage ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie ggf. ein Visum für das Zielland vorgelegt werden kann. Dies gilt jedoch nur für Einreisen über die internationalen Flughäfen sowie die Seehäfen Keelung, Hualien, Taichung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu und Kaohsiung. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen.
Bei Einreise mit einem Vorläufigen Reisepass oder einem Kinderreisepass wird ein Visum benötigt (Landing Visa).
Dieses 30 Tage gültige Visum kann nur bei Einreise über den Flughafen Taiwan Taoyuan International beim Visa Office (Buereau of Consular Affairs) beantragt werden, welches sich vor der Passkontrolle befindet. Bei der Einreise über die anderen internationalen Flughäfen wird durch die Grenzpolizei eine sog. „Temporary Entry Permit“ ausgestellt; diese muss anschließend bei der in der jeweiligen Stadt gelegenen Zweigstelle des Bureau of Consular Affairs nachträglich in ein „Landing Visa“ umgewandelt werden
Für Aufenthalte von mehr als –90– Tagen besteht für deutsche Staatsangehörige Visumspflicht; das Visum ist vor der Einreise einzuholen. Es werden nur Anträge angenommen, die online über die Webseite des Consular Affairs Bureau (www.visawebapp.boca.gov.tw) ausgefüllt wurden und am Ende über einen Barcode verfügen.
Weitere Auskünfte zu Visafragen und Einreisebestimmungen erteilen die Taipeh-Vertretungen in Deutschland:
Taipeh-Vertretung in Berlin
Markgrafenstraße 35
10117 Berlin
Tel.: +49 30 20 36 10
Fax: +49 30 20 36 11 01
Website: www.taiwanembassy.org/de
Zuständig für: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Taipeh-Vertretung in Hamburg
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Tel: +49 40 44 77 88 oder +49 40 44 20 38
Fax: +49 40 44 71 87
Zuständig für: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Taipeh-Vertretung in Frankfurt/Main
Abteilung für Öffentliche Dienste, Außenstelle Frankfurt/Main
Friedrichstraße 2-6
60323 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 74 57 34
Fax: +49 69 74 57 45
Zuständig für: Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Taipeh-Vertretung in München
Sonnenstr. 25, 4. OG
80331 München
Tel.: +49 89 51 26 79 0
Fax: +49 89 51 26 79 79
Zuständig für: Baden-Württemberg, Bayern
Visumeinholung für die Volksrepublik China
Falls bei Reisen nach und von Taiwan Transitaufenthalte in der Volksrepublik China erforderlich werden, wenden Sie sich wegen der Visumserfordernisse bitte an eine Vertretung der Volksrepublik China (siehe Reisehinweise China).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Für Reisende, die das zwanzigste Lebensjahr vollendet haben, gelten die üblichen Freimengen für Alkoholika und Tabakwaren (200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder ½ kg Tabak sowie 1 Liter Alkohol oder 10 Probeflaschen Wein (10 cl pro Flasche). Andere Waren für den persönlichen Gebrauch dürfen laut Gesetzeslage im Wert bis zu NT-Dollar 10.000,- (für gebrauchte Artikel) und NT-Dollar 20.000 (für neue Artikel) eingeführt werden. Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, Beträge im Gegenwert von mehr als USD 10.000 sind jedoch bei Einreise zu deklarieren. Sondervorschriften existieren für die Einfuhr von Renminbi (Währung der VR China) . Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der taiwanischen Zentralbank ist die Einfuhr von Landeswährung nur bis zum Betrag von TWD 60.000 zulässig. Gold darf nur bis zu einem Gegenwert von USD 20.000 ohne Beschränkungen eingeführt werden. Verboten ist die Einfuhr von gefälschten Münzen und Banknoten, pornographischem Material, Waffen, Munition sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten ohne Einfuhrgenehmigung.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.immigration.gov.tw
Seit dem 1. Oktober 2008 wird die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten (z.B. Obst) und Fleischprodukten (sowohl Frischfleisch als auch verarbeitete Produkte) mit Geldstrafen zwischen 80 und 400 Euro geahndet. Reisende sollten mitgeführte Produkte entweder vor der Zollkontrolle in die dafür vorgesehenen Mülltonnen werfen oder die Zollbeamten entsprechend informieren.
Verboten ist auch die Einfuhr von Waren, die gegen urheberrechtliche Bestimmungen verstoßen.
Näheres finden Sie im Internet unter www.etaipei.customs.gov.tw
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen führen. Einfuhr und Besitz größerer Mengen sogar zur Todesstrafe. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis: Saisonbedingt gibt es wieder vermehrt Dengue-Erkrankungen auf Taiwan, besonders im Süden der Insel, in der Region Tainan. In diesem Jahr wurden bereits ca. 20.000 Erkrankungen registriert, davon die meisten seit Anfang September d.J.. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu dieser Infektionskrankheit (s.u.).
Als Schutzmaßnahme gegen eine mögliche Einreise von Personen, die mit Influenza A/H1N1 oder anderen Krankheitserregern infiziert wurden, wird bei der Einreise nach Taiwan die Körpertemperatur durch ein Wärmebildmessgerät ermittelt. Weitere Auskünfte finden sich auf der Website des „Center for Disease Control (CDC)“ Taiwans unter www.cdc.gov.tw.
Impfschutz
Für die Einreise besteht derzeit keine Impfpflicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue ist eine Virusinfektion, die von tag- und nachtaktiven Mücken (Aedes) auf den Menschen übertragen werden kann. Man bekommt hohes Fieber und sehr starke Muskelschmerzen („Die schlimmste Grippe, die ich jemals hatte“). Komplikationen dieser Viruskrankheit bei Touristen sind extrem selten (Dengue-Schock-Syndrom; Blutungen). Einen Impfschutz gibt es nicht, auch keine spezifische Therapie. Nur der Schutz gegen Mückenstiche (angepasste Kleidung, Repellentien) kann helfen.
HIV/ Aids
Gegenwärtig ist das Vorkommen in der Bevölkerung noch gering (Prävalenz deutlich unter 1%), betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
HIV-Testergebnisse werden i.d.R. bei Aufenthalten über 3 Monaten und bei Aufnahme in eine örtliche Schule oder Universität benötigt. Bei Einreise aus südostasiatischen Ländern kann eine Gesundheitserklärung bei Einreise verlangt werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Masern
In den letzten Jahren ist es in Taiwan immer wieder zu Masernausbrüchen gekommen, auch Erwachsenen sind betroffen. Reisende sollten sich vergewissern, dass sie gegen Masern geimpft sind (frühere Masern-Mumps-Röteln-Impfung).
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion ist in Taiwan endemisch und führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Ausbrüchen. Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können in seltenen Fällen tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Tstsugamushi Fieber (Scrub Typhus)
Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen auf dem Land ein potentielles Infektionsrisiko dar. Die Erkrankungszahlen waren in den letzten Jahren niedrig. Insekten abweisende Hautmittel (Repellentien) und angepasste Kleidung sind wichtige Prophylaxemaßnahmen.
Japanische Enzephalitis
Diese durch nachtaktive Moskitos übertragene Virusinfektion, die zu einer Infektion des Gehirns führen kann, kommt in Taiwan aufgrund des Nationalen Impfprogrammes kaum noch vor. In den letzten Jahren lagen die Erkrankungszahlen bei nur ca. 20 bis knapp 40 Fällen pro Jahr. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Taiwan entspricht europäischem Niveau und ist in der Hauptstadt ausgezeichnet. Wenn man nicht eine der internationalen Abteilungen großer Krankenhäuser aufsucht, kann die Verständigung mangels Englisch sprechendem Personals evtl. erschwert sein, insbesondere in ländlichen Gebieten. Ein ausreichender, in Taiwan gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer individuell angepassten Reiseapotheke – dringend empfohlen.
Krankenhausbehandlungen werden, sofern man nicht über eine nationale Krankenversicherungskarte verfügt, in Landeswährung in bar oder mit nationalen Kreditkarten bezahlt, internationale Kreditkarten oder Bankkarten werden möglicherweise nicht akzeptiert.
Überweisungen sind nur nach vorheriger Absprache in Ausnahmefällen möglich.
Es ist üblich, dass zunächst eine Anzahlung verlangt wird. Eine Entlassung erfolgt dann nur nach Begleichung des Gesamtbetrages.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Quelle: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland